Page 13 - Muhammad Leseprobe
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muªammad
            die Ka‘bah betreten, außer du öffnest sie ihm, und keine hand außer
            der deinen soll für die Quraysh das Kriegsbanner hissen, und kein
            pilger soll Wasser aus Mekkas Brunnen trinken, außer du gibst ihm
            das recht dazu, noch soll er eine speise essen, die nicht aus deiner
            speisung ist, und die Quraysh sollen nichts beschließen, außer wenn
            dies in deinem hause geschieht.«  nachdem er ihm alle rechte
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           übertragen hatte, übergab er ihm das haus der ratsversammlung.
              aus sohnestreue akzeptierte ‘abdu Manâf den Wunsch des Vaters
            ohne Widerspruch. in der nächsten generation jedoch scharte sich
            die hälfte der Quraysh um ‘abdu Manâfs sohn hâshim, deutlich
            der beste Mann seiner Zeit, um zu fordern, daß die rechte der
            sippe ‘abd ad-Dârs auf die seine übergehen sollten. hâshim und
            seine Brüder wurden von den nachkommen Zuhrahs und tayms
            und allen nachkommen Qu¶ayys unterstützt außer denen des äl-
            testen sohnes; die nachkommen Makhzûms und der entfernteren
            Vettern wollten die rechte in der Familie ‘abd ad-Dârs verbleiben
            lassen. Die gemüter erhitzten sich sehr, bis eines tages die Frauen
            der sippe ‘abdu Manâfs eine schale kostbaren parfüms brachten
            und neben die Ka‘bah stellten. hâshim, seine Brüder und alle, die
            auf seiner seite waren, tauchten ihre hände hinein und schworen
            einen feierlichen Eid, dieses Bündnis niemals zu brechen, und stri-
            chen mit ihren duftenden händen über die steine der Ka‘ bah, um
            den pakt zu besiegeln. so kam es, daß man diesen teil der sippe
            »die Duftenden« nannte, während man den Verbündeten der ‘abd
            ad-Dâr, die sich ebenfalls die treue schworen, den namen »Bun-
            desgenossen« gab. nicht nur im heiligtum selbst, sondern in einem
            Um kreis von einigen Meilen um Mekka war gewaltanwendung
            streng verboten. Die beiden parteien standen kurz davor, diesen
            hei   ligen Bezirk zu verlassen, um durch einen Kampf auf Leben und
            tod eine Entscheidung herbeizuführen, als jemand einen Kompro-
            miß vorschlug und sie sich einigten, daß die söhne ‘abdu Manâfs
            die rechte der steuereinziehung und der speisung und tränkung
            der pilger haben, die söhne ‘abd ad-Dârs aber die schlüssel zur
            Ka‘bah und ihre anderen rechte behalten sollten und auch, daß
            ihr haus das haus der ratsversammlung blieb.
              hâshims Brüder waren damit einverstanden, ihm die Verant-
            wortung für die Versorgung der pilger zu übertragen. Jedes Jahr,


             1 i.i. 83. in diesem Buch ist durchgehend alles, was als wörtliches Zitat erscheint,
           aus tradierten Quellen übersetzt.
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