Page 7 - Verbot von Angriffen auf Zivilisten_Leseprobe
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                             Vorwort des Übersetzers

            Aller Lobpreis gebührt unserem all-erhabenen Schöpfer. Mögen Sein
            Segen und Friede auf Seinem auserwählten Gesandten, unserem Meister
            Muḥammad, sein, und ebenso auf dessen Familie und Gefährten und
            allen, die ihm bis zum Jüngsten Tage auf dem Weg der Rechtleitung
            nachfolgen.
            Lieber Leser, liebe Leserin,
            bei der hier vorliegenden Abhandlung handelt es sich um ein islami-
            sches Rechtsgutachten (fatwā) entsprechend der schāfiʿītischen Rechts-
            schule, einer der vier anerkannten sunnitischen Schulen des klassischen
            Islam. Der Verfasser dieses Gutachtens ist ein qualifizierter islamischer
            Rechtswissenschaler (faqīh), der unter der Anleitung authorisierter
            Lehrer eine traditionelle Ausbildung in den verschiedenen Bereichen
            islamischer Jurisprudenz genossen hat. Scheikh Muhammad Afifi al-
            Akiti hat in seiner Heimat, im Osten der Insel Java, die zu Malaysia
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            gehört, ein klassisches Curriculum der islamischen Wissenschaen
            absolviert und anschließend unter Anleitung verschiedener Scheikhs
            seine Ausbildung fortgesetzt. Zu seinen Lehrern gehören unter anderem
            Scheikh Muḥammad Yāsīn al-Fadānī, Scheikh Ibn Maḥfūẓ al-Ḥajīnī,
            Scheikh Ibn Aschmūnī al-Jarūnī sowie Ḥabīb ʿAydarūṣ al-Ḥabschī. Zur
            Zeit ist Scheikh al-Akiti Forschungsstipendiat auf dem Fachgebiet Isla-
            mische eologie und Philosophie am Zentrum für Islamstudien in
            Oxford, wo er an einem Doktorat über ein bisher unveröffentlichtes ara-
            bisches Manuskript Imām al-Ghazālīs arbeitet.
              Scheikh al-Akitis vorliegende Schri unter dem etwas unhandlichen
            aber dafür um so aussagekräigeren Titel Verteidigung der Unterdrück-
            ten durch Zurechtweisung der Rücksichtslosen, die Zivilisten töten unter-

            1  Anmerkung des Übersetzers: Hier hat sich im gedruckten Text leider ein Fehler
            eingeschlichen, für den ich die Leser um Verzeihung bitten möchte. Der Osten Javas
            gehört nicht zu Malaysia sondern ganz Java gehört zu Indonesien. Richtig ist: Scheikh al-
            Akiti stammt aus Malaysia und hat im Osten Javas studiert.

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