Page 2 - Sunan Abi Dawud Band 1_Leseproben
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Inhaltsverzeichnis
              17.   Was man beim Verlassen des Aborts sagt              38
              18.   Es ist verpönt, beim Urinieren das Glied mit der rechten Hand
                    anzufassen                                          39
              19.   (Den Schambereich) beim Abort bedecken              40

              20.   Was zum Reinigen nach der Notdurft verboten wurde   40
              21.   Sich nach der Notdurft mit Steinen reinigen         42
              22.   Warten, bis kein Urin mehr austritt                 43
              23.   Sich mit Wasser reinigen                            43
              24.   Bei der Reinigung nach der Notdurft die Hand am Boden reiben44

              25.   Das Verwenden von Miswāk (Baumbürsten)              45
              26.   Wie man den Siwāk anwendet                          46
              27.   Den Siwāk von jemand anderem benutzen               47
              28.   Den Siwāk waschen                                   47

              29.   Das Verwenden des Siwāk gehört zur Fiṭrah           48
              30.   Den Siwāk benutzen, wenn man nachts aufsteht        49
              31.   Die Pflicht zum Wuḍūʼ                               51
              32.   Den Wuḍūʼ erneuern, ohne ihn verloren zu haben      52

              33.   Wodurch Wasser verunreinigt wird                    53
              34.   Was in Bezug auf den Brunnen von Buḍāʽah überliefert wurde  54
              35.   Das Wasser wird nicht ǧunub                         55
              36.   In ein stehendes Gewässer urinieren                 56

              37.   Mit übrig gelassenem Trinkwasser eines Hundes Wuḍūʼ vollziehen
                                                                        56

              38.   Essens- und Trinkreste von Katzen                   58
              39.   Mit dem restlichen Wasser einer Frau den Wuḍūʼ durchführen 59
              40.   Das diesbezügliche Verbot                           60
              41.   Den Wuḍūʼ mit Meereswasser verrichten               61


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