Page 20 - Die Oasen des Imans_Leseprobe
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Abu Hanīfa
Vorwort des Autors
Lob gebührt allein Allāh, dem Herrn der Welten. Friede und Segen
auf Seinem Propheten Muhammed und dessen Familie und
Gefährten.
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Für das Hochschulstudium im Fachbereich Islamische Scharia habe
ich dieses Jahr Imām Abū Hanīfa ausgewählt. Ich habe sein Leben,
seine islamrechtliche Haltung und seine Methodologie im Fiqh
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analysiert.
Mit der Absicht, dem Leser ein authentisches Bild von ihm zu
vermitteln und die schönen Eigenschaften und Besonderheiten, die
Allāh diesem großen Fāqih zuteilwerden ließ, aufzuzeigen, begann
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ich, seine Biographie zu analysieren, um von seiner Persönlichkeit zu
erfahren und seine Ideen zu verstehen. Ebenfalls versuchte ich, aus
den Überlieferungen bezüglich seiner Meinung über Fragen der
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‘Aqīda , aus seinen Fatāwā und seinen Analogschlüssen (Qiyās)
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1 Scharia: Die Scharia stellt die Gesamtheit der göttlichen Anweisungen, wie unter anderem Seine Gebote
und Verbote dar. (Übers.)
2 Fiqh: Lexikalisch bezeichnet Fiqh das tiefgründige Verständnis einer Person bezüglich einer
Angelegenheit. Im islamischen Kontext bezeichnete es anfangs das tiefgründige Verständnis einer Person
bezüglich der gesamten Religion. Im Laufe der Zeit wurde Fiqh immer mehr speziell für das Gebiet der
islamischen Wissenschaften verwendet, dass sich mit Geboten und Verboten, Gottesdiensten etc.
beschäftigt. So wurden Gelehrte, die sich mit diesem Wissenszweig beschäftigten Fāqih (Plural: Fuqahā)
genannt. (Übers.)
3 Fāqih (Plural: Fuqahā): Bezeichnung für Gelehrte mit tiefgründigem Verständnis der Religion, im
Laufe der Jahrhunderte immer mehr speziell für Gelehrte verwendet, die sich mit dem Wissenszweig des
Fiqh (siehe Fußnote 2) beschäftigten. (Übers.)
4 Aqīda: Kurzgefasst ausgedrückt bezeichnet es die Glaubensinhalte, die von einer Religion gelehrt
werden bzw. die Glaubensansichten einer Person. In unserem Kontext ist die islamische Aqīda gemeint.
Für tiefgründigere Beschreibungen müssen die entsprechenden Werke über die islamische Aqīda
herangezogen werden, da eine eingehende Erklärung den Rahmen einer Fußnote überschreiten würde.
(Übers.)
5 Fatāwā: Plural von Fatwā. Eine Fatwā bezeichnet die auf den Quellen des Islam beruhende Antwort
eines islamischen Gelehrten (Muftī) auf eine Frage bezüglich der Religion. (Übers.)
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Qiyās: Bezeichnung für einen Analogschluss, der nach den in der Methodik des Fiqh beschriebenen
Prinzipien ausgeführt wird. Dabei wird ein Urteil, das im Qur’ān und/oder in den Hadīthen über eine
bestimmte Angelegenheit gefällt wurde, auf eine andere Angelegenheit angewendet, die nach Abschluss
der Offenbarung und nach dem Tod des Propheten (sas) auftauchte und über die kein direktes Urteil im
Qur’ān und der Sunnah vorzufinden ist. Dabei muss die Angelegenheit vom Wesen her der ersteren
soweit ähneln, dass es möglich ist, das gleiche Urteil darauf anzuwenden, obwohl kein direktes/explizites
Urteil in den religiösen Beweistexten vorhanden ist. Anders gesagt, muss es das Element aufweisen, dass
dem Urteil über die erste Angelegenheit unterliegt. Dieses Element wird auch Illa genannt.
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