Page 20 - Die Oasen des Imans_Leseprobe
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Abu Hanīfa

                                 Vorwort des Autors

          Lob gebührt allein Allāh, dem Herrn der Welten. Friede und Segen
          auf  Seinem  Propheten  Muhammed    und  dessen  Familie  und
          Gefährten.

                                                                        1
          Für das Hochschulstudium im Fachbereich Islamische Scharia  habe
          ich  dieses  Jahr  Imām  Abū  Hanīfa  ausgewählt.  Ich  habe  sein  Leben,
          seine  islamrechtliche  Haltung  und  seine  Methodologie  im  Fiqh
                                                                             2
          analysiert.

          Mit  der  Absicht,  dem  Leser  ein  authentisches  Bild  von  ihm  zu
          vermitteln  und  die  schönen  Eigenschaften  und  Besonderheiten,  die
          Allāh  diesem  großen  Fāqih  zuteilwerden  ließ,  aufzuzeigen,  begann
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          ich, seine Biographie zu analysieren, um von seiner Persönlichkeit zu
          erfahren und seine Ideen zu verstehen. Ebenfalls versuchte ich, aus
          den  Überlieferungen  bezüglich  seiner  Meinung  über  Fragen  der
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          ‘Aqīda ,  aus  seinen  Fatāwā  und  seinen  Analogschlüssen  (Qiyās)
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          1  Scharia: Die Scharia stellt die Gesamtheit der göttlichen Anweisungen, wie unter anderem Seine Gebote
          und Verbote dar. (Übers.)
          2  Fiqh:  Lexikalisch  bezeichnet  Fiqh  das  tiefgründige  Verständnis  einer  Person  bezüglich  einer
          Angelegenheit. Im islamischen Kontext bezeichnete es anfangs das tiefgründige Verständnis einer Person
          bezüglich der gesamten Religion. Im Laufe der Zeit wurde Fiqh immer mehr speziell für das Gebiet der
          islamischen  Wissenschaften  verwendet,  dass  sich  mit  Geboten  und  Verboten,  Gottesdiensten  etc.
          beschäftigt. So wurden Gelehrte, die sich mit diesem Wissenszweig beschäftigten Fāqih (Plural: Fuqahā)
          genannt. (Übers.)
          3  Fāqih  (Plural:  Fuqahā):  Bezeichnung  für  Gelehrte  mit  tiefgründigem  Verständnis  der  Religion,  im
          Laufe der Jahrhunderte immer mehr speziell für Gelehrte verwendet, die sich mit dem Wissenszweig des
          Fiqh (siehe Fußnote 2) beschäftigten. (Übers.)
          4  Aqīda:  Kurzgefasst  ausgedrückt  bezeichnet  es  die  Glaubensinhalte,  die  von  einer  Religion  gelehrt
          werden bzw. die Glaubensansichten einer Person. In unserem Kontext ist die islamische Aqīda gemeint.
          Für  tiefgründigere  Beschreibungen  müssen  die  entsprechenden  Werke  über  die  islamische  Aqīda
          herangezogen  werden,  da  eine  eingehende  Erklärung  den Rahmen  einer  Fußnote  überschreiten  würde.
          (Übers.)
          5  Fatāwā: Plural von Fatwā. Eine Fatwā bezeichnet die  auf den Quellen des Islam beruhende Antwort
          eines islamischen Gelehrten (Muftī) auf eine Frage bezüglich der Religion. (Übers.)
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           Qiyās:  Bezeichnung  für  einen  Analogschluss,  der  nach  den  in  der  Methodik  des  Fiqh  beschriebenen
          Prinzipien ausgeführt wird. Dabei wird ein Urteil, das im  Qur’ān und/oder in den Hadīthen über eine
          bestimmte Angelegenheit gefällt wurde, auf eine andere Angelegenheit angewendet, die nach Abschluss
          der Offenbarung und nach dem Tod des Propheten (sas) auftauchte und über die kein direktes Urteil im
          Qur’ān  und  der  Sunnah  vorzufinden  ist.  Dabei  muss  die  Angelegenheit  vom  Wesen  her  der  ersteren
          soweit ähneln, dass es möglich ist, das gleiche Urteil darauf anzuwenden, obwohl kein direktes/explizites
          Urteil in den religiösen Beweistexten vorhanden ist. Anders gesagt, muss es das Element aufweisen, dass
          dem  Urteil  über  die  erste  Angelegenheit  unterliegt.  Dieses  Element  wird  auch  Illa  genannt.
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